Gesundheitsrisiken von künstlichen Mineralfasern (KMF)
Künstliche Mineralfasern (KMF) wie Glaswolle, Steinwolle und Schlackewolle werden seit Jahrzehnten als Dämmstoffe im Hochbau eingesetzt. Sie gelten als effektive Alternative zu Asbest und werden heute überwiegend als gesundheitlich unbedenklich eingestuft – aber das war nicht immer so. Ältere Mineralfaserprodukte, die bis etwa zum Jahr 2000 hergestellt wurden, können gesundheitsschädlich sein.
Warum ältere KMF-Produkte gesundheitsgefährdend sein können
Die gesundheitliche Relevanz von KMF ergibt sich vor allem aus der Faserstruktur und Biobeständigkeit:
- Feine, lungengängige Fasern können beim Einatmen tief in die Atemwege gelangen.
- Anders als bei modernen, biolöslichen Fasern können ältere Fasern lange im Lungengewebe verbleiben.
- Diese Fasern können über Jahre hinweg Entzündungen verursachen und stehen im Verdacht, krebserzeugend zu sein.
Entscheidend ist dabei die sogenannte Kanzerogenitätsbewertung. Produkte, die keine ausreichende Biolöslichkeit aufweisen und bestimmte Fasergrößen unterschreiten (z. B. Länge > 5 µm, Durchmesser < 3 µm, Längen-Durchmesser-Verhältnis > 3:1), gelten als potenziell kanzerogen.
Einstufung älterer Mineralfaserprodukte
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 521) unterscheiden zwischen alten und neuen Mineralwollen:
- Alte KMF-Produkte (vor 1996 bzw. 2000):
- Können als krebserzeugend Kategorie 1 oder 2 eingestuft sein.
- Enthalten biobeständige Fasern, die im Körper verbleiben.
- Kennzeichnungspflichtig und bei Sanierungsarbeiten als Gefahrstoff zu behandeln.
- Neue KMF-Produkte (ab ca. 2000):
- Müssen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (z. B. RAL-Gütezeichen, Positivliste der BG BAU) nachweisen.
- Gelten als biolöslich und damit nicht krebserzeugend.
Mögliche Erkrankungen
Reizungen der Atemwege und Haut
- Bereits beim Umgang mit älteren Mineralfasern können Husten, Atembeschwerden, Augen- und Hautreizungen auftreten.
- Diese Symptome entstehen durch den mechanischen Reiz der Fasern, auch wenn sie nicht lungengängig sind.
Chronische Atemwegserkrankungen
- Längerfristige Exposition kann zu chronischer Bronchitis und weiteren Atemwegserkrankungen führen – insbesondere bei fehlendem Atemschutz.
Krebsrisiko
- Bei dauerhafter Inhalation lungengängiger, biobeständiger Fasern besteht ein erhöhtes Risiko für Lungenkrebs oder Mesotheliom, ähnlich wie bei Asbest.
- Die Beweislage ist wissenschaftlich nicht so eindeutig wie bei Asbest, das Risiko wird jedoch als relevant angesehen.
Wer ist gefährdet?
Hauptsächlich betroffen sind Personen, die mit älteren KMF-Produkten arbeiten oder sie im Rahmen von Sanierungen, Rückbauten oder Entkernungen freilegen:
- Handwerker, Bauarbeiter, Installateure
- Fachfirmen für Dämmung, Rückbau oder Entsorgung
- Hausbesitzer bei Eigenmaßnahmen, z. B. beim Entfernen alter Dach- oder Fassadendämmung
Schutzmaßnahmen beim Umgang mit KMF
Beim Umgang mit älteren KMF-Produkten gelten besondere Vorschriften, insbesondere nach TRGS 521:
- Staubarmes Arbeiten (z. B. mit Absaugung oder feuchter Verarbeitung)
- Persönliche Schutzausrüstung (Atemschutzmaske FFP2 oder FFP3, Schutzkleidung, Handschuhe)
- Keine mechanische Zerkleinerung ohne Schutzmaßnahmen
- Staubdichte Entsorgung (z. B. in reißfesten und verschlossenen Säcken)
- Kennzeichnung und Nachweisführung bei der Entsorgung