Asbest in Bitumenbahnen
Bitumenbahnen werden seit Jahrzehnten zur Abdichtung von Dächern, Balkonen, Terrassen, Kellern und Fundamenten eingesetzt. Zwischen den 1950er- und 1980er-Jahren wurden diesen Bahnen in vielen Fällen Asbestfasern beigemischt, um die Materialeigenschaften zu verbessern. Diese Produkte werden als asbesthaltige Bitumenbahnen oder auch als asbesthaltige Dachpappen bezeichnet.
Zweck und Zusammensetzung
Bitumenbahnen bestehen grundsätzlich aus:
- einem Trägermaterial (z. B. Karton, Glasvlies, Polyester- oder Jutegewebe)
- einer Imprägnierung und Beschichtung mit Bitumen
- ggf. einer besandeten Oberfläche als UV-Schutz
In asbesthaltigen Varianten wurde dem Bitumen:
- meist Chrysotilasbest (Weißasbest) beigemischt
- in Mengen von etwa 5–15 %
Die Fasern verbesserten:
- Rissüberbrückung und Reißfestigkeit
- Formstabilität bei Hitze
- Widerstand gegen UV-Strahlung und Alterung
Verwendungsbereiche
Asbesthaltige Bitumenbahnen wurden eingesetzt für:
- Flachdachabdichtungen (z. B. auf Garagen, Industriebauten, Wohnblöcken)
- Balkon- und Terrassenabdichtungen
- Kellerwände und Fundamentaußenflächen (Perimeterabdichtung)
- Feuchtigkeitssperren unter Estrichen
- Horizontalsperren gegen aufsteigende Feuchtigkeit in Mauerwerk
Häufig wurden mehrere Lagen verlegt, teils im Heißverfahren mit Gasbrennern verschmolzen.
Verwendungszeitraum
- Hauptverwendung: ca. 1955 bis 1989
- In den alten Bundesländern spätestens ab 1993 verboten
- In der DDR wurde asbesthaltige Dachpappe ebenfalls bis Ende der 1980er Jahre verwendet
- In Altbauten und unsanierten Dächern sind solche Produkte noch weit verbreitet
Erkennungsmerkmale
Asbesthaltige Bitumenbahnen sind äußerlich kaum von asbestfreien Varianten zu unterscheiden. Mögliche Hinweise:
- Baujahr des Gebäudes (vor 1990)
- Fasrige Einschlüsse an Schnitt- oder Bruchkanten
- Spröde, brüchige Struktur bei alten Bahnen
- Aufdrucken oder Produktnamen aus alten Herstellerlisten
Eine sichere Bestimmung ist nur über eine Laboranalyse möglich – z. B. mittels REM/EDX-Verfahren nach TRGS 519.
Gesundheitsgefahr
Asbest in Bitumenbahnen ist fest gebunden, d. h. die Fasern sind stark in die Bitumenmatrix eingebettet. Eine akute Gefährdung besteht vor allem bei:
- Zerschneiden, Aufreißen oder Abziehen alter Bahnen
- Fräsen oder Schleifen von Untergründen mit Resten
- Erhitzen bei Rückbau oder Sanierung (z. B. mit Gasbrennern)
- Entfernung alter mehrlagiger Abdichtungssysteme
Dabei können Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden, was langfristig zu Lungenkrebs, Asbestose oder Mesotheliomen führen kann.
Rückbau und Entsorgung
Wird ein asbesthaltiger Abdichtungsaufbau vermutet oder nachgewiesen:
- Rückbau nur durch fachkundige Unternehmen gemäß TRGS 519
- Schutzkleidung und Atemschutz (mind. FFP3)
- Staubarme Verfahren (ggf. Anfeuchten, Absaugung)
- Verpackung in reißfeste, gekennzeichnete Säcke
- Entsorgung als gefährlicher Abfall (AVV 170605)*
Besonders aufwendig wird der Rückbau, wenn Bitumenbahnen mit Schweißbahnen oder Estrichen überdeckt sind – hier besteht die Gefahr, asbesthaltige Fasern im gesamten Schichtaufbau zu verteilen.
Fazit
Asbesthaltige Bitumenbahnen sind ein häufig übersehenes Altprodukt, insbesondere auf Dächern, Balkonen und Kellerwänden älterer Gebäude. Zwar ist der Asbest darin fest gebunden, jedoch können bei Sanierungsarbeiten erhebliche Mengen Fasern freigesetzt werden. Eine frühzeitige Erkennung und eine fachgerechte Sanierung nach TRGS 519 sind unerlässlich, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.